Kleingartenverein Nord-West 85 e.V.

Aktuelle Informationen

kompakte Übersicht der Gartenordnung

bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regeln der
Gartenordnung

Einladung zum Herbstfest des Kleingartenverband München e.V.

26. Oktober im Augustinerkeller

Invasive Pflanzen
Wir bitten um Beachtung des Merkblatts zu invasiven Pflanzen

1. März bis 30. September / Baum- und Strauchschnitt
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt bundesweit einheitlich, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen.
Um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen oder Bäume gesund zu halten, sind schonende Form- und Pflegeschnitte jederzeit zulässig. Darunter fällt beispielsweise das Entfernen der Spitzen, die seit dem letzten Rückschnitt der Hecke nachgewachsen sind.